Ordination ist momentan geschlossen!

GRUPPENPRAXIS OG

Dr. Turgay TASKIRAN & Dr. Salih VAROL

Hilfreiche Informationen damit Ihr Arztbesuch so angenehme und kurz wie möglich erfolgt

E-card

Bitte nehmen Sie Ihre e-card unbedingt zu jedem Arztbesuch mit. Falls Sie Ihre Karte doch einmal vergessen haben sollten, ersuchen wir um € 40 Einsatz. Diesen erhalten Sie zurück, wenn Sie Ihre e-card innerhalb der nächsten Tage nachbringen.

Neue Patienten ersuchen wir, zur Erstanmeldung wichtige medizinische Befunde und einen Ausweis mitzubringen.

Falls Sie weitere Fragen zur e-card haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung bzw. finden Sie alles Wissenswerte zum Thema e-card hier (www.chipkarte.at)

Überweisung zu Fachärzten

Sie benötigen für alle Labor- und Röntgenuntersuchungen Zuweisungen Ihres Hausarztes. Für einen Facharzt brauchen Sie ab dem dritten Facharztbesuch eine Überweisung (einen Überweisungsschein). Diese stellen wir Ihnen gerne aus.

Ohne Überweisung, also nur mit der e-card, können Sie im Quartal folgende Dienste in Anspruch nehmen:

einen Arzt für Allgemeinmedizin

drei verschiedene Fachärzte

Krankmeldung

Für eine Krankmeldung müssen Sie in der Ordination vom Arzt untersucht werden. Sollte der Weg in die Ordination nicht möglich sein, erstellt der Arzt im Rahmen eines Hausbesuches Ihre Krankmeldung. Rufen Sie oder ein Angehöriger unbedingt am ersten Tag der Erkrankung an! Wir können die Krankmeldung nur einen Tag rückdatieren.

Sie müssen sich auch wieder gesundschreiben lassen. Vergessen Sie daher bitte nicht, rechtzeitig mit Ihrer Krankmeldung wieder in die Ordination zu kommen!

Atteste

Als Privatleistung bieten wir Untersuchungen für die Ausstellung von medizinischen Attesten an.

Dazu zählen:

Gesundheitszeugnisse (für Schulbesuche, Arbeitsantrittsuntersuchungen von Firmen, etc.)n

Eignungsuntersuchungen

Versicherungsbestätigungen

Eignungsuntersuchungen

Versicherungsbestätigungen

Die Kosten für Atteste werden entsprechend den Honorarvereinbarungen der Ärztekammer, dem Führerscheingesetz, oder der Honorarverinbarung mit dem Verband österreichischer Versicherungen festgelegt. Sie richten sich nach dem Umfang der erforderlichen Leistungen.

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